Hier eine Kurzübersicht mit allen wichtigen Infos zu den kommenden Klausurterminen
(in Anlehnung an die Rundmail von Herrn Krieg am 26.03.2021):
- Bis zum 23. Mai finden keine Klausuren, keine mündlichen Prüfungen, keine Klausureinsichten und keine Lehrveranstaltungen in Präsenz
- Es sollen ab 29. März auch keine Präsenzklausuren parallel zu Fernprüfungen mehr angeboten werden – sollte man sich bereits gegen eine Fern- und für eine Präsenzprüfung entschieden haben, soll man von den Prüfenden die Gelegenheit zur Teilnahme an der Fernprüfung eingeräumt bekommen, da sich die Voraussetzungen geändert haben
- Prüfungstermine sollen nicht weiter verschoben werden, um allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben
- Fernprüfungen (take-home exams, el. Prüfungen von zu Hause) und mündliche Prüfungen von zu Hause können natürlich stattfinden (Auf Mitteilungen der Lehrenden zu den Klausurterminen und -formaten achten!)
- Für alle auf diese Weise verlegten Prüfungen wird das Anmeldeende auf 7 Tage vor der Prüfung gesetzt und somit wieder geöffnet. Dies betrifft nur die verschobenen Prüfungen, keine Online-Distanzprüfungen
- Freiversuchsregelung gilt weiterhin
Achtung: Eine vergessen Prüfungsabmeldung fällt nicht unter die Freiversuchsregelung und wird immmer noch als Fehlversuch gezählt
- Sollte es wegen der Klausurverschiebungen Schwierigkeiten geben, Noten bzw. Zeugnisse für eine Master-Einschreibung fristgerecht nachzureichen, wird die Frist auf Anfrage verlängert
- Studierende, die aus medizinischen Gründen nicht an einer Fernprüfung teilnehmen können, können einen Härtefallantrags für eine Prüfung in Präsenz an den jeweiligen Prüfungsausschuss stellen. Weitere Gründe für einen Härtefall sind auf Grund des aktuellen Pandemiegeschehens ausgeschlossen. Härtefallanträge auf eine Fernprüfung vor dem eigentlichen Prüfungstermin sind weiterhin möglich.
Informationen über mögliche Gründe für Härtefälle erhaltet ihr direkt über den zuständigen Prüfungsausschuss sowie auf der Website des AStA